Kammergut

Kammergut
Kammer:
Das Wort kam schon früh mit dem römischen Steinbau zu den Germanen. Mhd. kamer‹e› »Schlafgemach; Vorratskammer; Schatzkammer; öffentliche Kasse; Gerichtsstube usw.«, ahd. chamara, entsprechend niederl. kamer gehen auf lat.(-gemeinroman.) camera »gewölbte Decke, Zimmerwölbung; Gemach mit gewölbter Decke, Kammer« zurück, das seinerseits aus gleichbed. griech. kamárā entlehnt ist. Schon in den älteren Sprachzuständen haben sich aus der allgemeinen Bedeutung des Wortes »kleines, abgeteiltes Gemach des Hauses« zahlreiche spezielle Bedeutungen entwickelt, die sich in den Zusammensetzungen widerspiegeln, beachte z. B. »Schlafkammer, Vorratskammer, Schatzkammer, Waffenkammer, Volkskammer, Kammergericht, Zivilkammer, Strafkammer«.
Schon in alter Zeit bezeichnete das Wort auch speziell die fürstlichen Wohnräume. Daran erinnern Zusammensetzungen wie Kammerherr, Kammerdiener, Kammergut (eigentlich »Domäne des Fürsten als Landesherrn«), Kammerjäger (ursprünglich »fürstlicher Leibjäger«, seit dem 17. Jh. scherzhafte Bezeichnung des gewerbsmäßigen Rattenfängers, danach heute »berufsmäßiger Vertilger von Ungeziefer«), Kammermusik (ursprünglich »die in den fürstlichen Gemächern dargebotene Musik«; danach heute Bezeichnung jeder für eine kleine solistische Gruppe bestimmten Kunstmusik, im Gegensatz zur Orchestermusik), dazu Kammersänger (heute als Titel für hervorragende Sänger). – Abl.: Kämmerer (mhd. kameræ̅re, kamerer, ahd. chamarāri; das Wort bezeichnete im Mittelalter einen fürstlichen Hofbeamten, speziell den Aufseher über die Vorrats- und Schatzkammer; danach gilt es heute als Bezeichnung für den Leiter des ‹städtischen› Finanzwesens, beachte dazu die Zusammensetzung »Stadtkämmerer«). – Auf lat. camera, das auch die Quelle für unser Fremdwort Kamera ist, beruhen aus dem roman. Sprachbereich z. B. it. camera »Kammer; ‹Schlaf›zimmer« (dazu it. camerata »Kammergemeinschaft, Stubengenossenschaft«; vgl. Kamerad) und entsprechend frz. chambre »‹Schlaf›zimmer; Kammer usw.«. Vgl. auch den Artikel Kabarett.

Das Herkunftswörterbuch . 2014.

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  • Kammergut — (auch Kameralgut) oder Tafelgut hießen die Teile des Landes, über die der Landesfürst unmittelbar verfügen konnte. Über die aus jenen Gütern zu ziehenden Einkünfte konnte der Landesherr ohne Mitwirkung der Ständeordnung verfügen. Sie wurden von… …   Deutsch Wikipedia

  • Kammergut — Kammergut, s. Kammer und Domäne …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Kammergut — Kammergut, s. Domänen …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Kammergut, das — Das Kammergut, des es, plur. die güter, ein dem Landesherren zum Behuf seines Hofstaates, seiner Tafel u.s.f. gehöriges Gut, welches unter der Aufsicht seiner Finanz Kammer stehet; ein Domänen Gut, Tafelgut. Große Güter dieser Art sind unter dem… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Kammergut — Kameralgut; Tafelgut * * * Kạm|mer|gut 〈n. 12u; früher〉 einem Fürsten gehörendes Gut, Domäne * * * Kạm|mer|gut, das [zu ↑Kammer in der urspr. Bed. „Finanzbehörde“] (früher): land u. forstwirtschaftlich nutzbarer Grundbesitz eines Landesherrn …   Universal-Lexikon

  • Domanium — Kammergut (auch Kameralgut) oder Tafelgut hießen die Teile des Landes, über die der Landesfürst unmittelbar verfügen konnte. Über die aus jenen Gütern zu ziehenden Einkünfte konnte der Landesherr ohne Mitwirkung der Ständeordnung verfügen. Sie… …   Deutsch Wikipedia

  • Tafelgut — Kammergut (auch Kameralgut) oder Tafelgut hießen die Teile des Landes, über die der Landesfürst unmittelbar verfügen konnte. Über die aus jenen Gütern zu ziehenden Einkünfte konnte der Landesherr ohne Mitwirkung der Ständeordnung verfügen. Sie… …   Deutsch Wikipedia

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